Allgemeines zur Staatlichen Fischerprüfung


Für die Teilnahme an der Staatlichen Fischerprüfung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

1. Anmeldung zur Prüfung bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft; hier erhalten sie Ihre Teilnehmernummer.

 

2. Teilnahme an einem nach § 5 AVFiG vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung, welcher u.a. auch von uns angeboten wird.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Staatlichen Fischerprüfung sind sehr übersichtlich und informativ auf der offiziellen Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft  dargestellt, weshalb wir für weitere Fragen rund um die Staatliche Fischerprüfung auf den Link http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/ verweisen. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten über unser Kontaktformular auch direkt an uns wenden.