Mitglied in unserem Verein kann grundsätzlich jede unbescholtene Person werden! Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Mit einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag entstehen vergleichsweise nur geringe Grundkosten für die Mitgliedschaft (vgl. Preise). Weitere Aufwendungen fallen grundsätzlich nur noch für den freiwilligen Erwerb von Erlaubnisscheinen und die
freiwillige Teilnahme am traditionellen Königsfischen an.
Der Aufnahmeantrag steht im Servicebereich zum Download bereit oder ist
in jeder unserer Verkaufsstellen erhältlich.